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News
14.01.2021
Stellungnahme zur geplanten Änderung im Oö. Bautechnikgesetz
OIB-Richtlinien bei Gebäuden sollen ÖNORMEN ablösen, obwohl letztere einen höheren Standard an Barrierefreiheit vorsehen? Nicht mit uns!
Darüber hinaus fordern wir weiterhin, dass die Mindestanzahl an Stockwerken für die Aufzugspflicht (derzeit: ab dem vierten Geschoß über EG) deutlich herabgesenkt werden soll.
Als Interessenvertretung verschaffen wir den Anliegen von Menschen mit Behinderung Gehör und melden uns bei Missständen zu Wort. Gemeinsam mit Kooperationspartnern und fachlichen Unterstützern geben wir auch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab. So haben wir dies auch bei der geplanten Änderung des Oö. Bautechnikgesetzes getan. Die gesamte Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Oberösterreichischer Zivil-Invalidenverband
Gewerbepark Urfahr 6/1 ● A-4040 Linz
Telefon +43 732 341146 ● Fax: +43 732 3411464
Email: office@ooe-ziv.at ● Web: www.ooe-ziv.at
ZVR-Zahl: 903869140
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Letzte Änderung: 22.02.2021
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